Anliegergebühren
Kosten, die der Gemeinde vor der Bebauung zu Erschließung des Grundstückes entstehen. Die Anliegergebühren bzw. Erschließungsgebühren sind vom Grundstückskäufer bzw. Immobilienbesitzer zu übernehmen.
Kosten, die der Gemeinde vor der Bebauung zu Erschließung des Grundstückes entstehen. Die Anliegergebühren bzw. Erschließungsgebühren sind vom Grundstückskäufer bzw. Immobilienbesitzer zu übernehmen.