Baumangel
Wenn die Leistung eines Baunternehmers oder Handwerkers den anerkannten Regeln der Baukunst oder der Technik nicht entspricht, dann liegt ein Baumangel vor. In diesem Fall stehen dem Bauherrn Gewährleistungsansprüche zu.
Wenn die Leistung eines Baunternehmers oder Handwerkers den anerkannten Regeln der Baukunst oder der Technik nicht entspricht, dann liegt ein Baumangel vor. In diesem Fall stehen dem Bauherrn Gewährleistungsansprüche zu.