Negativzeugnis
Mit einem Negativzeugnis bzw. mit der Negativbescheinigung bestätigt die Gemeinde, dass sie von dem Vorkaufsrecht an einem bestimmten Grundstück keinen Gebraucht macht.
Mit einem Negativzeugnis bzw. mit der Negativbescheinigung bestätigt die Gemeinde, dass sie von dem Vorkaufsrecht an einem bestimmten Grundstück keinen Gebraucht macht.